Doctorat Cultures juridiques européennes
Doktorat Europäischen Rechtskulturen
Doctorate European legal cultures
Dottorato Culture giuridiche europee
Commission européenne
EHESS Max-Planck-Gesellschaft London School of Economics Istituto Italiano di Scienze Umane

 Ausschreibung von Promotionsstipendien

Die Ausschreibung kann auf den web-Seiten der Partnerinstitute sowie der Europäischen Kommission ab Januar 2006 eingesehen werden (siehe unten V.).
Die École des Hautes Études en Sciences Sociales (Paris), das Istituto Italiano di Scienze Umane (Florenz), die London School of Economics und das Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main haben sich auf ein gemeinsames Programm der Unterrichtung und Förderung von Doktoranden auf dem Gebiet der Grundlagen der europäischen Rechtskulturen verständigt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Marie-Curie-Programms („Early Stage Training) der Europäischen Kommission (6. Rahmenprogramm). Der Zugang steht denjenigen offen, die nach einer Bewerbung durch eine Kommission von Wissenschaftlern der Partnerinstitute akzeptiert worden sind.
Das Unterrichtungs- und Förderprogramm richtet sich an die Fächer Geschichte, Philosophie und Anthropologie des Rechts sowie an die Rechtssoziologie auf europäischer Ebene. Es geht darum, den allzu engen Rahmen der nationalen Rechtskulturen zu überwinden und die Herausforderungen aufzunehmen, die von der europäischen Einigung, von den europäischen Institutionen und Märkten ausgehen. Außerdem soll das juristische Denken, ungeachtet seiner spezifischen Bindungen, mit den Geistes- und Sozialwissenschaften so in Verbindung gebracht werden, dass der Nachwuchs in Wissenschaft und Praxis vertiefte Erfahrungen mit der Denkweise mehrerer Disziplinen haben, dass sie sich auf mehreren kulturellen Ebenen und in verschiedenen Sprachen bewegen können.
Das Programm soll den Nachwuchswissenschaftlern die passenden Instrumente liefern, um die heutigen Veränderungen des Rechts besser zu erfassen, um die manchmal tiefen Umbrüche zu verstehen und sie auf dem Weg der Interpretation, einer gemeinsamen Sprache und einer den Veränderungen adäquaten Rechtsdogmatik fortzuentwickeln. Außerdem sollen sie ein Bewusstsein davon entwickeln, auf welche Weise juristisches Wissen dazu genutzt werden kann, den westlichen Gesellschaften eine langfristige gesellschaftliche Perspektive zu geben.

I Stipendien
•    Verteilt werden sechzehn Doktoranden-Stipendien von je 36 Monaten (in Form von je einem Arbeitsvertrag jährlich), und zwar :
- ein jährlicher Grundbetrag von durchschnittlich 30 500.-€ brutto;
- ein monatlicher Mobilitätszuschlag von bis zu 500.-€ (800.-€ bei Verheirateten)
- eine jährliche Reisekostenvergütung
- Unkosten für berufsberatende Maßnahmen in Höhe von 2000.-€ für den gesamten Zeitraum


•    Die Doktoranden/innen sollen sich in drei der vier Länder aufhalten, deren Institutionen den Vertrag abgeschlossen haben. Die Dauer des jeweiligen Aufenthalts ist auf ein Jahr festgelegt. Da die Stipendien an die Bedingung des Ortswechsels gebunden sind, sollen die Doktoranden sich nicht auf Dauer in ihrer heimatlichen Institution aufhalten.
•    Rechtsgrundlage
Vertrag Nr. MEST – CT – 2005 – 021145, abgeschlossen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS), dessen wichtigste Norm lautet wie folgt:
Die Europäische Gemeinschaft und die EHESS haben vereinbart, ihre Aktivitäten unter dem Titel „Europäische Rechtskulturen“ („Doctorate in European legal culturs“) im Rahmen des speziellen Forschungs- und Technologieentwicklungsprogramms „structurer l’ERA“ nach den folgenden Richtlinien zu ordnen.
•    Nationale Kontingente
12 Stipendien sind für Kandidaten/innen reserviert, die aus einem der europäischen Mitgliedsländer oder einem der assoziierten Länder kommen (Bulgarien, Island, Israel, Liechtenstein, Norwegen, Rumänien, Schweiz, Türkei).
4 Stipendien sind Kandidaten vorbehalten, die aus einem Land außerhalb der EU kommen. Ein Kandidat aus dieser Kategorie, der sich mindestens vier Jahre während der letzten fünf Jahre in einem Land aufgehalten hat, wird zum Kontingent des Landes gezählt, in dem er/sie sich am längsten aufgehalten hat.

II. Zulassungsbedingungen
Universitätsabschlüsse
•    Die Kandidaten sollen einen Universitätsabschluss (Diplom)/ Staatsexamen haben, der/das sie an einer Universität in einem Land der Europäischen Union oder in einem der assoziierten Länder zur Promotion berechtigt. Das Thema der Abschlussarbeit soll Beziehungen zu den Bereichen Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Rechtsanthropologie haben. Für deutsche Bewerber wird eine nachweisbare Orientierung  zu diesen Fächern während des Studiums erwartet. Der Erwerb des Universitätsabschlusses/ Staatsexamens soll nicht länger als vier Jahre zurückliegen, es sei denn, es handle sich um aktive Forschungsjahre.
•    Kandidaten mit Ausbildung in mehreren Fächern werden bevorzugt.
•    Wer bereits einen Doktortitel erworben hat, kann nicht nochmals Kandidat.

Forschungsprojekt (mit einer Inhaltsangabe von max. 10 Seiten)

Die Doktorarbeit sollte sich im im weitesten Sinne mit den europäischen Rechtskulturen beschäftigen, um so neben Rechtshistorikern auch Dogmatiker aufnehmen zu können, die sich offen gegenüber der Geschichte und der Methodologie ihres Faches zeigen. Daneben ist die Integration junger ForscherInnen aus den Fächern  Geschichte, Philosophie oder Soziologie angestrebt, die sich mit dem Recht und seiner - auch zeitgenössischen -  Geschichte auseinandersetzen wollen.

Sprachkenntnisse
In dem Maße, in dem sich das Programm als Austauschprogramm entwickelt, wird das wissenschaftliche Leitungsgremium die Sprachkenntnisse in Rechnung stellen. Im Moment der Bewerbung wird die Beherrschung von 2 der 4 offiziellen Sprachen (deutsch, englisch, französisch, italienisch) erwartet. Die Kandidaten sollten sich eine dritte Sprache im Laufe des Programms aneignen.
 
III. Verfahren der Aufnahme
•    Anträge zur Aufnahme (RTF oder html) sind bis zum 1. Juni 2006 auf elektronischem Weg an das Koordinationsbüro zu senden an: ……………
•    Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise (Lebenslauf, Universitätsabschluss, Forschungsskizze) beizulegen. Das wissenschaftliche Leitungsgremium wird die Unterlagen nach den genannten Kriterien ordnen. Eine persönliche Präsentation der Bewerber wird möglicherweise vorgesehen. In diesem Fall wird ein pauschalierter Reisekostenzuschuss gewährt.
•    Die ausgewählten Kandidaten werden mit den Institutionen, denen sie zugeordnet sind, einen Vertrag schließen (EHESS, Istituto Italiano di Scienze Umane, London School of Economics and Political Science, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt).

IV. Studienplan
•    Die Stipendiaten sind verpflichtet, den an den jeweiligen Instituten für ein europäisches Doktorat angebotenen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Der Lehrplan wird mit dem wissenschaftlichen Betreuer festgelegt.
•    Die Stipendiaten werden außerdem jährlich an je einem interdisziplinären Workshop im Winter und an einer „Sommerschule“ teilnehmen. Die Letzte werden von der Universität Roma Tre (Rom) organisiert werden.
•    Die Stipendien sind zu regelmäßiger Berichterstattung über den Stand der Arbeiten verpflichtet.
•    Die Doktorarbeiten können, nach Wahl der Verfasser, in einer der vier genannten europäischen offiziellen Sprachen verfasst sein. Die vier Partnerinstitute (siehe V.) bilden einen Zusammenschluss und, werden Regeln für die gemeinsame Betreuung ausarbeiten und gegenseitig die von den Stipendiaten des europäischen Doktorats geschriebenen Arbeiten anerkennen.
•    Für mehrere Informationen werden die Kandidaten aufgefordert, sich auf die oft gestellten Fragen (auf französisch oder auf Englisch) zu beziehen.
 
V. Partnerinstitute
A. Zusammengeschlossen sind die folgenden Institute:
•    École des Hautes Études en Sciences Sociales, Centre d’Étude des Nomres Juridiques,
Direktor : Professor Yan Thomas
Vizedirektor : Professor Paolo Napoli
105 Bd Raspail, F – 75006 Paris,
Tel. +33 (0) 1-53.63.51.68
cenj.ehess.fr

•    Istituto Italiano di Scienze Umane
Direktor : Professor Aldo Schiavone
Piazza San Marco, 4, I – 50129 Firenze, Italien
www.sumitalia.it

•    London School of Economics and Political Science, Department of Law
Wissenschaftlich verantwortlich für das europäische Doktorat: Professor Alain Pottage
Houghton Street, WC2A 2AE, London
United Kingdom
www.lse.ac.uk

Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Direktoren : Professor Marie Theres Fögen, Professor Michael Stolleis
Hausener Weg 120, 60489 Frankfurt a.M., Deutschland
Tel. +49-69-78978-102
Fax: +49-69-78978-169
www.mpier.uni-frankfurt.de

B. Angeschlossene Institutionen
•    Scuola Superiore di Studi Universitari e Perfezionamento „Sant Anna“
Verantwortlich: Professor Francesco Busnelli
Piazza Martiri della Libertà, 33
56127 Pisa, Italia
•    Università di Roma Tre, Dipartimento di Studi Giuridici
Verantwortlich: Professor Emanuele Conte
via Ostiense 161, 00154 Roma, Italia
•    Université Paris X Nanterre, Centre de théorie et Analyse du Droit (F405)
Direktor: Professeur Michel Troper
200 avenue de la République
92000 Nanterre, France

Dernière mise à jour le 14/08/2009
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